Zielgruppe
Die Zielgruppe für die Leistung der Klärung und Begutachtung sind junge Menschen und ihre Familien, die Probleme aufweisen, bei denen die Art des erzieherischen Bedarfs einer grundlegenden und fundierten Abklärung bedarf und die genaue Art und Ausprägung des Problems und die angemessene Form der Hilfe noch nicht gefunden worden ist.
- Familien, bei denen der Verbleib eines Kindes in Frage steht
- Familien, bei denen es zum wiederholten Abbruch von Hilfen zur Erziehung kam
- Jugendliche, deren Lebensgeschichte von „Abbrüchen“ gekennzeichnet ist und bei denen alternative Hilfeformen eruiert werden müssen
Die Inanspruchnahme der diagnostischen Leistung der Praxis Erziehungshilfe erfolgt im Rahmen der öffentlichen Erziehung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Rechtsgrundlage ist §27 SGB VIII.