Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 35a SGBVIII

Zielgruppe

Bisher wurden über die Jugendhilfe (§35a SGBVIII) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert war und bei denen eine seelische Behinderung vorlag oder drohte zu entstehen. Bei einer diagnostizierten körperlichen und / oder geistigen Behinderung konnte diese Hilfe nicht eingesetzt werden bzw. nicht fortgeführt werden.

Durch die leistungsrechtliche Zusammenführung von Sozial- und Jugendhilfe entfällt die Unterscheidung nach Art der Behinderung. Dadurch kann sowohl der behinderungsspezifische als auch der erzieherische Bedarf aus einer Hand gedeckt werden.

Inhalt

Das inhaltliche Vorgehen wird den jeweiligen Beeinträchtigungen, die das Störungs- oder Krankheitsbild mit sich bringt, angepasst und entsprechend in die Hilfeplanziele integriert. Sowohl die Lebenslage des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen als auch das Eltern-Kind-System und die Ressourcen und Potentiale in der Lebenswelt finden hierbei Berücksichtigung.

Ziele

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und das behinderten Kind, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Je nach Situation kann dies zum Beispiel sein:

  • Überforderungssituationen zu Hause und im außer häuslichen Bereich entgegenwirken.
  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung und Stärkung der Handlungskompetenzen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung.
  • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes.
  • Erarbeitung einer schulischen und beruflichen Perspektive.
  • Anbindung an eine geeignete Freizeitgestaltung.
  • Kooperation und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Veränderungsprozesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbständigung.
  • Unterstützung in administrativen / finanziellen Angelegenheiten.

Die pädagogischen und psychologischen Fachkräfte, die diese Hilfe leisten, haben mind. einen Fachhochschulabschluss. Darüber hinaus verfügen sie sowohl über Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch über Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen bzw. haben entsprechende Fortbildungen besucht.