Heilpädagogische Familienhilfe

§ 35a SGBVIII

Zielgruppe

Die Heilpädagogische Familienhilfe ist auf Familien ausgerichtet, in denen mindestens ein Kind oder ein Elternteil von einer Behinderung betroffen ist.

Bisher wurden über die Jugendhilfe (§35a SGBVIII) Familien unterstützt deren Kinder eine diagnostizierte psychische Erkrankung hatten und bei denen eine seelische Behinderung vorlag oder drohte zu entstehen. Bei einer diagnostizierten körperlichen und / oder geistigen Behinderung des Kindes konnte diese Hilfe nicht eingesetzt werden bzw. nicht fortgeführt werden.

Durch die leistungsrechtliche Zusammenführung von Sozial- und Jugendhilfe entfällt die Unterscheidung nach Art der Behinderung. Dadurch kann sowohl der behinderungsspezifische als auch der erzieherische Bedarf aus einer Hand gedeckt werden.

Inhalt

Das inhaltliche Vorgehen wird den jeweiligen Beeinträchtigungen, die das Störungs- oder Krankheitsbild mit sich bringt, angepasst und entsprechend in die Hilfeplanziele integriert.

Wichtigstes Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken. Sie sollen gestärkt werden, ihren Kindern auch in Krisenzeiten eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft zu bieten.

Ziele

Ziel der Heilpädagogischen Familienhilfe ist es, beim Kind eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und das behinderten Kind in die Gesellschaft zu integrieren bzw. das behinderte Elternteil in seinen Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

 

  • Unterstützung bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten im Bereich der Frühförderung sowie der (vor)schulischen Förderung und ggf. notwendiger Therapien.
  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung und Stärkung der Handlungskompetenzen sowohl der Eltern als auch der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Stärkung der Erziehungskompetenz und Anleitung in Erziehungsfragen.
  • Unterstützung der Eltern in der Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten und der Behinderung des Kindes bzw. der eigenen Behinderung.
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem sowie in den Außenbeziehungen.
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags.
  • Unterstützung bei der Versorgung mit evtl. nötigen Hilfsmitteln.
  • Unterstützung in administrativen / finanziellen Angelegenheiten.
  • Kooperation mit Tageseinrichtungen, Schulen, speziellen Beratungsstellen, Pflegediensten, Therapeuten, Ärzten etc.

Die pädagogischen und psychologischen Fachkräfte, die diese Hilfe leisten, haben mind. einen Fachhochschulabschluss. Darüber hinaus verfügen sie sowohl über Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch über Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen bzw. haben entsprechende Fortbildungen besucht.