Zielgruppe
Die Heilpädagogische Familienhilfe ist auf Familien ausgerichtet, in denen mindestens ein Kind oder ein Elternteil von einer Behinderung betroffen ist.
Bisher wurden über die Jugendhilfe (§35a SGBVIII) Familien unterstützt deren Kinder eine diagnostizierte psychische Erkrankung hatten und bei denen eine seelische Behinderung vorlag oder drohte zu entstehen. Bei einer diagnostizierten körperlichen und / oder geistigen Behinderung des Kindes konnte diese Hilfe nicht eingesetzt werden bzw. nicht fortgeführt werden.
Durch die leistungsrechtliche Zusammenführung von Sozial- und Jugendhilfe entfällt die Unterscheidung nach Art der Behinderung. Dadurch kann sowohl der behinderungsspezifische als auch der erzieherische Bedarf aus einer Hand gedeckt werden.