Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe

§ 30 SGB VIII

Zielgruppe

Die Hilfe richtet sich an das Kind bzw. Jugendlichen und soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und Verselbstständigung fördern. Dabei soll möglichst das soziale Umfeld einbezogen und der Bezug zur Familie gewahrt bleiben.

Pädagogische Inhalte und Ziele

  • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes.
  • Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen und aktuellen Konfliktsituationen.
  • Hilfe bei der Bewältigung von Krisen, sowie von Alltagsproblemen durch Anleitung und Unterstützung zur (altersentsprechenden) Verselbstständigung (soweit möglich) unter Einhaltung des Familienbezuges.
  • Einbeziehung des familiären Umfeldes.
  • Einbindung des jungen Menschen (und seiner Familie) in das soziale Umfeld.

Die Betreuungsarbeit wird von Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung.