Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Zielgruppe

Die SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen.

Pädagogische Inhalte und Ziele

Die Aufgabenstellung der sozialpädagogischen Familienhilfe ist orientiert am Wohl des Kindes und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie.

 

Wichtigstes Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken. Ihren Kindern sollten sie eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten, die geprägt ist durch:

  • die Gewährleistung der Versorgung der Kinder
  • soziale Integration
  • Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen der Kindern
  • Verständnis für das kindliche Verhalten

 

Das Erreichen dieser Ziele erfolgt durch die Umsetzung von Teilzielen:

  • Das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und den Willen zur Veränderung zu stärken
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem sowie in den Außenbeziehungen
  • Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie
  • Auflösung von familiärer Isolation und Einbindung in ein tragfähiges Netz
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein, Hygiene und gesunder Ernährung
  • Strukturierung des Alltags
  • Stärkung der Problemlösungskompetenz
  • Unterstützung und Förderung der individuellen Entwicklung und Selbstentfaltung der einzelnen Familienmitglieder
  • Einüben bzw. Stärken der Fähigkeit klare Grenzen zu setzen (Eltern-Kind-Ebene, Erwachsenenebene, Geschwisterebene)
  • Bearbeitung der Geschichte der Herkunftsfamilie der Erwachsenen
  • Kooperation mit Institutionen, Ämtern, Behörden und Kirchengemeinden
  • Einleitung ggf. Begleitung familienunterstützender Hilfen (Kita, OGTS, Soziale Gruppenarbeit, HTG, Einzelförderung etc.)

 

Die Arbeit der sozialpädagogischen Familienhilfe ist in der Regel familienerhaltend orientiert. Dies schließt im Einzelfall nicht aus, dass Unterbringungen außerhalb der Familie angeregt und begleitet werden.

Umsetzung

Der Ansatz der sozialpädagogischen Familienhilfe erfordert aufgrund der komplexen Problemsituation der Familien eine Kombination aus sozialpädagogisch-therapeutisch orientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Dabei orientiert sich sozialpädagogische Familienhilfe an den Ressourcen der Familie. Bei Beginn der Hilfe ist die Motivationsarbeit für die Entstehung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen der Familie und der sozialpädagogischen Fachkraft ein wichtiger Aspekt der Arbeit und sichert den Erfolg der Betreuungsarbeit. Hierzu gehören ein stabiles gegenseitiges Vertrauensverhältnis, gegenseitige Akzeptanz sowie der Veränderungswille und die Mitarbeit der Familie.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe ist beispielhaft gekennzeichnet durch folgende pädagogische Arbeitsweisen:

  • Die Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkraft findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt (Geh-Struktur)
  • Teilzielbestimmung in Orientierung am Hilfeplan durch Erstellung eines Zeit- und Arbeitsplanes mit der Familie, sowie dessen Überprüfung auf Erfolg und Misserfolg und ggf. Veränderungen
  • Elterngespräche, Gespräche mit einzelnen und allen Familienmitgliedern und anderen wichtigen Bezugspersonen
  • (Freizeit-)Aktivitäten mit der gesamten Familie oder einzelnen Familienmitgliedern
  • Erarbeitung von adäquaten Arbeitsmitteln, z.B. in Form von "Merkzetteln"
  • Zeitweise Übernahme einer Modellfunktion durch die sozialpädagogische Fachkraft
  • Genogrammarbeit (Erfassung des Familienhintergrundes), Rollenspiele etc.
  • Bereitstellung von alternativen außerhäuslichen Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten

 

Mit den oben beschriebenen Methoden lernen die Familien durch Anleitung, beratende Gespräche, modellhaftes Handeln, Beobachten und Nachahmen ihre Ressourcen wahrzunehmen, zu nutzen und auszuweiten. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind unten beispielhaft aufgeführt.

  • Fallspezifisch kann Betreuung auch durch ein gemischtgeschlechtliches Zweierteam durchgeführt werden, um z.B. Identifikationsmöglichkeiten beider Geschlechter anzubieten.
  • Es ist möglich, dass zusätzlich zur sozialpädagogischen Fachkraft auch andere Berufsgruppen wie z.B. Nachhilfe, Hauswirtschaftskräfte etc. eingesetzt werden. (Hilfeplan)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe ist in ihrem Setting so flexibel, dass auch Familien in außergewöhnlichen Problemlagen ausreichende und qualifizierte Hilfe angeboten werden kann.

Die Betreuungsarbeit wird von Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung.