Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Zielgruppe

Die INSPE soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung in ihrer sozialen Integration und der eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen und ist in der Regel auf längere Zeit ausgelegt.

Pädagogische Inhalte und Ziele

Wichtigstes Ziel der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist es, dem jungen Menschen durch altersgerechte Stützung, Förderung und Begleitung der Autonomiebestrebungen, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Dazu ist es notwendig, die Übergangsphase der Adoleszenz als einer der schwierigsten Abschnitte des menschlichen Lebens fachlich qualifiziert zu begleiten, denn von der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im Jugendalter hängt die spätere Fähigkeit zur selbstverantwortlichen Lebensführung entscheidend ab.

 

Aus den zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters wie:

  • der Entwicklung individueller, sozialer und geschlechtlicher Identität,
  • des Erwerbs neuer und reiferer Beziehungen zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts,
  • der Fähigkeit, in einer Gruppe Gleichaltriger eine anerkannte Position zu erreichen,
  • der Gewinnung emotionaler Unabhängigkeit von den Eltern und anderen Erwachsenen,
  • der Vorbereitung auf die Lösung von der Herkunftsfamilie,
  • der Vorbereitung auf eine Erwerbstätigkeit,
  • der Vorbereitung auf Partnerschaft und Familienleben,
  • der Gewinnung eines sozial verantwortungsvollen Verhaltens,
  • des Aufbaus eines Wertesystems und eines ethischen Bewusstseins als Richtschnur für eigenes Verhalten,

leiten sich daher mögliche weitere Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ab:

  • Soziale Integration in den Freundeskreis.
  • Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte.
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive.
  • Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch.
  • Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten.
  • Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung.
  • Unterstützung bei der Suche nach sozialer Orientierung und Perspektive.
  • Kooperation und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Veränderungsprozesse der Jugendlichen.
  • Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbständigung.
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Heim- und Psychiatrieaufenthalten sowie bei Schulverweigerung und Straffälligkeit.
  • Vorbereitung und Begleitung zu anderen pädagogischen Hilfen.

Umsetzung

Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson ist die Basis der Betreuungsarbeit. Durch den angebotenen Beziehungsrahmen wird dem/der Jugendlichen die Möglichkeiten gegeben, über Identifikationsprozesse und Probehandeln Nachreifungsschritte zu machen. Ein professionelles Ausfüllen der eigenen Rolle beinhaltet die Zusammenarbeit an den gemeinsam vereinbarten Zielen. Es gilt, die individuellen Ressourcen des jungen Menschen wahrzunehmen, zu nutzen und zu fördern.

 

Wege dazu können sein:

  • Strukturierte Beratungsgespräche/Gesprächsreihen zur Bearbeitung belastender Lebenssituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien
  • Krisenintervention
  • Aufsuchende Sozialarbeit im Lebensumfeld des Jugendlichen
  • Gruppenangebote, erlebnispädagogische Angebote
  • Elterngespräche
  • Kooperation mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern und Behörden
  • Bereitstellung von alternativen außerhäuslichen Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Ämter- und Behördengängen
  • Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Unterstützung in der selbständigen Lebensgestaltung
  • Integration in Schule, Beruf und Arbeitsmarkt

Die Betreuungsarbeit wird von Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung.