Begleiteter Umgang ist als Maßnahme zur Abwehr von Gefährdung und zur Förderung des Wohls des Kindes zu verstehen.
Arbeitsprinzipien bei der Durchführung des Begleiteten Umganges sind:
- Parteilichkeit für das Kind
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Ressourcenorientierung
- Neutralität im Familienstreit
- Lösungs- und Zukunftsorientierung
- Genaue Vereinbarungen und Regeln
- Klare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln
Begleiteter Umgang dient der Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und den Elternteilen durch Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Er dient der Sensibilisierung beider Elternteile für die emotionalen Bedürfnisse des Kindes und dem Aufbau und Aufrechterhaltung eines vertrauensvollen Kontaktes zu wichtigen Bezugspersonen. Gleichzeitig soll das Kind darin gestärkt werden, allen Beteiligten gegenüber seine Bedürfnisse/Empfindungen und Wünsche mitzuteilen.