Hilfe für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Zielgruppe

Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten muss unterhalb des in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation liegen. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.

Pädagogische Inhalte und Ziele

Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen durch Stützung, Förderung und Begleitung eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Ziele können sein:

  • Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung.
  • Vermittlung von Lebenstechniken und selbstständiger Lebensführung.
  • Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte.
  • Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle.
  • Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
  • Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch.
  • Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten.
  • Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung.
  • Unterstützung bei der Suche nach sozialer Orientierung und Perspektive.
  • Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbstständigung.
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Heim- und Psychiatrieaufenthalten sowie Straffälligkeit.
  • Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen.

 

Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein befriedigendes Leben vermittelt werden. Dies können sein: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.

Umsetzung

Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson ist die Basis der Betreuungsarbeit. Durch den angebotenen Beziehungsrahmen wird dem/der jungen Volljährigen die Möglichkeiten gegeben, über Identifikationsprozesse und Probehandeln Nachreifungsschritte zu machen. Ein professionelles Ausfüllen der eigenen Rolle beinhaltet die Zusammenarbeit an den gemeinsam vereinbarten Zielen. Es gilt, die individuellen Ressourcen des jungen Menschen wahrzunehmen, zu nutzen und zu fördern.

 

Wege dazu können sein:

  • Strukturierte Beratungsgespräche/Gesprächsreihen zur Bearbeitung belastender Lebenssituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien.
  • Krisenintervention.
  • Soziales und emotionales Kompetenztraining
  • Systemisches Arbeiten (z.B. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Beratungsprozess)
  • Aufsuchende Sozialarbeit im Lebensumfeld des jungen Volljährigen.
  • Kooperation mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern und Behörden.
  • Bereitstellung von alternativen außerhäuslichen Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten etc.

Die Betreuungsarbeit wird von Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung.