Rückführungsmanagement

§ 31 SGB VIII

1. Ist eine Rückführung des Kindes/Jugendlichen aus einer stationären Maßnahme möglich?

2. Unter welchen Voraussetzungen kann das Kind/Jugendliche in den elterlichen Haushalt zurückgeführt werden?

Dauer ca.: 1 Monat bei 4-6 FLS/Woche

  • Klärung der Ausgangssituation
  • Erarbeitung der Zielplanung
  • bei Bedarf Training der Eltern, auch durch externes Elterntraining
  • Abgabe einer Einschätzung gegenüber Eltern, Kind/Jugendlichen und JA

Dauer ca.: 1 Monat bei 4-6 FLS/Woche

  • Schaffung der Rahmenbedingung für die Rückkehr
  • Kooperation mit stationärer Einrichtung
  • Beurlaubungen des Kindes mit anschließender Reflexion
  • Vorbereitung der Überleitung aus der Einrichtung ins Familiensysem
  • Netzwerkarbeit

Dauer ca.: 1 Monat bei 4-6 FLS/Woche

  • Rückkehr in die Familie
  • bei Notwendigkeit und Bedarf Überleitung in eine Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung.
  • Übergabegespräche/ Bericht für JA und den Anbieter der ambulanten HzE
  • Beendigung der Hilfe

Dauer ca.: 2 Monate bei 4-6 FLS/Woche

Zielgruppe

Die begleitete Rückführung bietet intensive Unterstützung, Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Kooperation und der Wunsch nach Reintegration in das Familiensystem sind die Basis des Rückführungsmanagements.

Die Maßnahme unterstützt die Rückführung und Wiedereingliederung aus Heimen, Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendstrafanstalten etc. und beginnt deshalb idealerweise noch während der stationären Unterbringung. Das Rückführungsmanagement wird auf die individuelle Problemlage der Klienten ausgerichtet und wird der jeweils vorgefundenen Situation angepasst.

Bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen kann nach Schritt 1 des Rückführungsmanagements das Ergebnis sein, das eine Rückführung in das Familiensystem nicht möglich oder förderlich scheint. Hier wird dann die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet, wie z.B. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.

Methoden

Die eingesetzten Methoden in der Fallarbeit können z.B. sein:

  • Videoaufnahmen der begleiteten Kontakte
  • Video- Home-Training
  • Genogramm- und Biographiearbeit
  • Arbeit mit Familienaufstellung/-skulptur/-brett
  • Intensives Eltern- Kind Training
  • Elterntraining für sozial auffällige Kinder
  • Biographisches Fallverstehen
  • Verhaltens- und Konfliktlösungstraining etc.

Pädagogische Inhalte und Ziele

Durch die Hilfe werden die Beteiligten aktiviert und erfahren eine aktive Unterstützung, um neue Strukturen und Perspektiven zu entwickeln und Erziehungs- und Beziehungsprobleme zu lösen. Darüber hinaus wird die Familie bei einer Vernetzung in unterstützende Strukturen, wie Institutionen, Nachbarschaft, Verwandte oder Vereine begleitet.

Ziel ist es, die Familie zu befähigen auftretende Konflikte und Probleme konstruktiv und selbständig zu bewältigen.

In der Betreuung wird mit den Ressourcen des Familiensystems gearbeitet. Es werden keine Lösungen vorgegeben, sondern diese werden gemeinsam mit der Familie und den einzelnen Beteiligten entwickelt.

 

Zielsetzungen können sein:

  • Stärkung von Selbsthilfepotenzialen
  • Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
  • Aufbau und Ausbau der Beziehungsfähigkeit
  • Integration in ein tragfähiges soziales Netz
  • Fördern und Erkennen individueller Ressourcen
  • Aufbau eines neuen Bezugssystems für die Kinder/Jugendlichen

Umsetzung

Die Umsetzung der Rückführung erfolgt in drei Schritten und wird mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt.

 

Schritt 1

Nach Klärung der Ausgangssituation (Gründe für die Unterbringung, der Wille der einzelnen Familienmitglieder) und der Erarbeitung einer Zielplanung für jedes Familienmitglied mit den Fachkräften vor Ort, beginnt der Kontakt unserer pädagogischen Fachkräfte mit den Hospitationen im Haushalt der Eltern, Kontaktaufnahme und das Kennenlernen des Kindes/Jugendlichen.

Die Kontakte und speziell die Hospitationen mit den Eltern stellen ein Kernstück des Rückführungsmanagements dar. Die Einbeziehung der Eltern dient der Aufrechterhaltung und Pflege der familiären Beziehung. Die Kindeseltern haben die Möglichkeit darzustellen, was sie bisher getan haben, um Voraussetzungen für eine Rückführung des Kindes/ Jugendlichen zu schaffen. Sie werden befähigt weitere Kompetenzen zur Schaffung von Voraussetzungen zu erwerben. Die Kontakte werden so gestaltet, dass sie eine positive Lernerfahrung für Eltern und Kind ermöglichen.

Im Anschluss des ersten Schrittes erfolgt eine Einschätzung und fachliche Betrachtung durch die eingesetzten Fachkräfte unter Einbezug aller am Prozess Beteiligten.

Schritt 2

Sollte die Einschätzung für eine Rückführung des Kindes/Jugendlichen negativ ausfallen, wird die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet, wie z.B. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.

Ist das Ergebnis positiv, werden zunächst im gemeinsamen Gespräch mit allen am Prozess Beteiligten die Rahmenbedingungen geklärt, unter denen eine Rückführung erfolgen kann. Hierbei ist die Kooperation mit der stationären Einrichtung hilfreich. Erweiterungen der Umgangskontakte, Besuchswochenenden und Beurlaubungen mit Hospitationen der eingesetzten Fachkräfte und anschließender ausführlichen Reflexion mit den Familienmitgliedern und der Einrichtung sind Bestandteil der Arbeit. Um auch das Umfeld der Familie „mit ins Boot zu nehmen“, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Institutionen (Schule, Ämter, Ärzte usw.) am Wohnort der Herkunftsfamilie.

Perspektivenentwicklung intensive Beratungsgespräche, Kommunikationstraining und Aufarbeitung von Familienthemen runden den zweiten Schritt ab, an dessen Ende die Rückkehr in die Familie steht.

Schritt 3

Ziel ist die vollständige Reintegration und der Bestand des Familiensystems und somit die Beendigung der Hilfe.

Dies wird erreicht durch:

  • Strukturierung des Alltages
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Einbindung des Kindes/des Jugendlichen und der Familie in den Sozialraum
  • Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Mobilisierung der familiären Selbsthilfepotentiale
  • Krisenintervention

Kosten und Dauer der Maßnahme

Die Kosten orientieren sich an den individuellen Leistungsentgeltvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es werden zumeist sechs Fachleistungsstunden wöchentlich veranschlagt. Die Dauer des Rückführungsmanagements wird an die individuellen Voraussetzungen und Ziele des Klientensystems angepasst.

Die mit allen am Hilfeprozess Beteiligten entwickelte Ziel- und Handlungsplanung enthält auch konkrete Zeitangaben der einzelnen Schritte. Vorgesehen ist eine Dauer von höchstens vier Monaten. Die psychologische Diagnostik zur Abklärung der Rückführungschancen kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden und nimmt einen Monat in Anspruch.

Die Betreuungsarbeit wird von zwei Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet, wobei eine pädagogische Fachbegleitung durch die Teamleitung erfolgt. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung. Darüber hinaus erfolgt eine Begleitung und Reflektion des Prozesses durch regelmäßige Intervision (Fach- und Teamgespräche, kollegiale Beratung) und Supervision. Bei Bedarf kann eine ambulante psychologische Diagnostik vorab die Voraussetzungen bzw. die Rückführungschancen abklären.