Betreuungsweisung

§ 10 JGG

Zielgruppe

Die Betreuungsweisung wird überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe vom Jugendrichter angeordnet, wenn, anlässlich einer Straftat, erkennbar ist, dass bei dem Jugendlichen/Heranwachsenden Entwicklungs- und Lerndefizite vorliegen und der Jugendliche aus seinem sozialen Umfeld keine ausreichende Unterstützung und Förderung erhält.

Pädagogische Inhalte und Ziele

  • Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen und Problemen
  • Entwicklung einer neuen Lebensperspektive
  • Bewältigung persönlicher Krisen
  • Vermittlung zu speziellen Beratungsstellen (Suchtberatungsstelle etc.)
  • Planung und Realisierung von schulischer und beruflicher Integration
  • Entwicklung von Veränderungs- und Lösungsmöglichkeiten
  • Verhinderung neuer Straftaten

Umsetzung

  • Strukturierte Beratungsgespräche/Gesprächsreihen
  • Krisenintervention.
  • Aufsuchende Sozialarbeit im Lebensumfeld des Jugendlichen.
  • Kooperation mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern und Behörden.
  • Unterstützung bei Ämter- und Behördengängen
  • Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Unterstützung in der selbstständigen Lebensgestaltung
  • Integration in Schule, Beruf und Arbeitsmarkt

Kosten

Die Kosten der Betreuungsweisung orientieren sich an den individuellen Leistungsentgeltvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Betreuungsarbeit wird von Mitarbeitern des ambulanten Bereichs der Praxis Erziehungshilfe geleistet. Es handelt sich um pädagogische Fachkräfte mit Fachhochschul/ Hochschulabschluss und mindestens einer Zusatzausbildung.