Beratung, Begleitung und Unterstützung von Bereitschaftspflegefamilien

§ 37 SGB VIII

Leistung

Die Bereitschaftspflege ist die besondere Form eines familiären Angebotes der Jugendhilfe. Kinder werden in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen untergebracht, in denen sie mitunter hoch belastet und traumatisiert sein können. Bereitschaftspflegefamilien erklären sich bereit, diese Kinder aufzunehmen, ihnen Alltagsstruktur, Betreuung, Versorgung und Förderung zu bieten. Dabei haben sie einen Umgang mit den sehr unterschiedlichen Folgen von dramatischer Vorerfahrung der Kinder zu finden (z.B. Gewalt/Alkohol/Drogen/Vernachlässigung) und müssen für einen Vertrauens- und Beziehungsaufbau sorgen, um den Kindern – bis zur Klärung der weiteren Perspektive – Beruhigung und Sicherheit zu vermitteln.

Diese Familien bedürfen deshalb der intensiven Beratung und fachlichen Begleitung, um den Kindern mit ihren sehr unterschiedlichen Belastungen/ Traumatisierungen Halt zu geben.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Bereitschaftspflegefamilien sind im §42 Abs.1 SGBVIII oder im §33 SGBVIII in Verbindung mit §27 SGVIII verankert, weiterhin in den §§ 36, 37 und 44 SGB VIII. Es handelt sich hier um eine Inobhutnahme bei einer geeigneten Person in Verbindung mit Hilfe zur Erziehung, im Besonderen Krisenintervention nach §33 SGBVIII, womit planbare, vorübergehende Unterbringungen gemeint sind, die einen Antrag auf HZE, sowie dessen Bewilligung voraussetzen.

Die Unterbringung ereignet sich zumeist unvorbereitet und dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sowie der Abklärung des Hilfebedarfs in akuten oder drohenden Gefährdungssituationen. Die Aufnahme in eine Bereitschaftspflegefamilie ist zeitlich begrenzt, bis eine Perspektivklärung erfolgt ist.

Aufgaben der FBB-Familien

Die Bereitschaftspflegefamilie (Familien, Paare, Einzelpersonen) übernimmt für einen begrenzten Zeitraum, der im Idealfall 6 Monate nicht überschreiten sollte, die umfassende Versorgung und Betreuung eines mitunter hochbelasteten Kindes im eigenen Familienrahmen. Dies beinhaltet ein verlässliches Beziehungsangebot, ebenso wie die Vorstellung beim Kinderarzt/Therapeuten in Absprache mit Erziehungsberechtigten, Vormund und Fachdienst. Ebenso sind bestehende Anbindungen an Kindergarten und Schule aufrechtzuerhalten.

Die Bereitschaftspflegefamilie unterstützt und fördert das Kind in seiner Entwicklung und kann durch Beobachtung, Wahrnehmung und Beschreibung von „Alltagssituationen“ mit dem Kind, zur Einschätzung des Hilfebedarfs beitragen.

Eine weitere Aufgabe der FBB- Familie ist es, die Umgangskontakte zu den leiblichen Eltern zu unterstützen. So findet ein Informationsaustausch in Begleitung der Praxis Erziehungshilfe zwischen Kindeseltern und FBB-Familie statt, in denen bei Bedarf Entwicklungsschritte, Tagesform und Verfassung des Kindes, den Kindeseltern vermittelt werden. Ebenso unterstützt die FBB- Familie bei den begleiteten Umgangskontakten die Beziehung zwischen Kind und KE.

Persönliche Voraussetzungen

Die FBB- Familie:

  • bringt Erfahrung in der Erziehung mit und/oder verfügt über pädagogische Kenntnisse.
  • bringt die Fähigkeit mit, sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder einzustellen, ebenso kann sie sich auf die mitunter schwierige und belastende Situation der Herkunftsfamilie einstellen. Sie ist fähig mit Nähe und Distanz zu den aufgenommenen Kindern umzugehen.
  • verfügt über Belastbarkeit, Frustrationstoleranz und Improvisationstalent. Sie muss Ablöse- und Übergangsprozesse mittragen, gestalten und umsetzen können.
  • verfügt über die Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte des Kindes auseinanderzusetzen.
  • ist fähig den Schutz der eigenen Familie/Lebensgemeinschaft sicherzustellen und ist in der Lage sich Unterstützung im sozialen Netzwerk zu suchen.
  • erklärt sich bereit, eng mit der Praxis Erziehungshilfe zu kooperieren, ebenso mit allen am Prozess beteiligten Institutionen zusammen zu arbeiten.
  • akzeptiert die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Religiöser, politischer und weltanschaulicher Extremismus ist ein Ausschlusskriterium.

Leistungen

Bei einer Bereitschaftspflege handelt es sich um einen dynamischen, hoch komplexen Prozess, der hohe Anforderungen an die Pflegepersonen stellt. Die Mitarbeiter der Praxis Erziehungshilfe sorgen für einen Informationsfluss und Austausch zwischen Jugendamt, FBB-Familie, Herkunftsfamilie und Vormund. Das bedeutet, sie ist die Schnittstelle zwischen allen am Prozess Beteiligten, welches eine hohe Kooperationsbereitschaft voraussetzt. Es findet eine intensive, kontinuierliche Beratung und Begleitung der FBB-Familien statt.

Insbesondere bei der Aufnahme und in der ersten Zeit nach der Aufnahme eines Bereitschaftspflegekindes und in Krisenzeiten ist eine intensive Beratung und Begleitung der Bereitschaftspflegefamilie erforderlich.

Die Praxis Erziehungshilfe bietet als zusätzliches Angebot die Arbeit mit der Herkunftsfamilie an. Im Hilfeplangespräch werden Auflagen/Aufträge und Themen an denen die Herkunftsfamilie arbeiten soll, besprochen. Das Angebot mit der Herkunftsfamilie zu arbeiten, dient in erster Linie der Perspektivenentwicklung und den daraus resultierenden Umsetzungsalternativen bzw. Umsetzungsstrategien.

Räumlichkeiten und Ausstattung

Das regelmäßig stattfindende Gruppentreffen/Supervision findet alle 6-8 Wochen in den Räumlichkeiten der Praxis Erziehungshilfe statt. Zusätzlich zum Gruppenraum stehen weitere Beratungszimmer für Einzel- und Kleingruppenarbeit zur Verfügung. Werden Kinder mitgebracht, stehen Spiel- und Malmöglichkeiten im Gruppenraum bereit.

Die begleiteten Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie finden ebenso in den Räumlichkeiten der Praxis Erziehungshilfe statt. Hierfür stehen geeignete Räumlichkeiten in Monheim und Bergisch Gladbach zur Verfügung.

Verlauf

Die Praxis Erziehungshilfe sichert die Begleitung der (meist sehr kurzfristigen) Aufnahme des Kindes, sowie die kontinuierliche Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien bis zur Übergabe. Dies beinhaltet Beratung, Qualifizierung und Kontrolle.

Basis einer guten Zusammenarbeit ist dabei der vertrauensvolle Austausch zwischen Bereitschaftspflegefamilie und der Praxis Erziehungshilfe.

Grundlage für die Tätigkeit der FBB-Stelle ist die Leistungsvereinbarung zwischen dem Jugendamt und der Praxis Erziehungshilfe. Diese beinhaltet eine Beschreibung der Tätigkeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der organisatorischen Bedingungen.

Begleitung-Eingewöhnung

Bei der Eingewöhnung des Kindes in der Bereitschaftspflegefamilie gilt es zunächst die Situation des Kindes zu beruhigen. Die Praxis Erziehungshilfe hat die Aufgabe, erste Verhaltensbeobachtungen der FBB- Familie zu reflektieren und sich im Austausch mit der FBB- Familie einen Überblick über die physische und psychische Situation des Kindes zu verschaffen. In Zusammenarbeit mit dem ASD gilt es, die Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie zu gestalten und zu klären, inwieweit mit der Herkunftsfamilie gearbeitet werden soll. Ebenso muss in der Eingewöhnungsphase geklärt werden, inwieweit ein medizinischer und/oder therapeutischer Bedarf beim Kind vorhanden ist. Des Weiteren ist zu überprüfen, inwiefern stützende soziale Bezüge wie Schule, Kindergarten für das Kind aufrecht zu erhalten sind.

Begleitung-Stabilisierung

In der Stabilisierungsphase hat sich das Kind in der FBB-Familie eingelebt und die Regeln der FBB- Familie sind dem Kind geläufig. Die Umgangskontakte finden statt, der Fokus kann jetzt auf die Förderung des Kindes gelegt werden. Für die Praxis Erziehungshilfe gilt es eine erste Einschätzung vorzunehmen, inwieweit sich das Kind in der FBB-Familie entwickelt. Ressourcen des Kindes, ebenso wie Entwicklungsdefizite sind erkennbar. So lässt sich, bei Bedarf, eine gezielte Förderung des Kindes (therapeutische Maßnahmen) initiieren. Durch die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, der Praxis Erziehungshilfe und der FBB- Familie sind erste Einschätzungen für eine Perspektivklärung möglich.

Begleitung-Ablösung

Die Ablösephase beinhaltet, dass sich das Kind aus der FBB- Familie gut lösen, verabschieden und sich neu orientieren kann. Hier bedarf es ein hohes Maß an Begleitung durch den Fachdienst, der den Rahmen der Ablösung vorgibt. Die im Hilfeplan beschlossene Entscheidung zur Beendigung der Maßnahme wird durch die enge Begleitung der Praxis Erziehungshilfe umgesetzt. Hier gilt es, die FBB- Familie vorzubereiten, die Ablösung auszugestalten durch Abschiedsrituale, Erstellung von Fotoalben, Abschiedsgeschenk und die Übergabe so positiv wie möglich umzusetzen. Die Bereitschaftspflegefamilie begleitet das Kind bis zur Übergabe. Verabschiedung steht hier im Vordergrund. Im Anschluss der Verabschiedung wird der FBB- Familie eine abschließende Reflexion angeboten.

Ziele der Beratung und Begleitung der FBB-Familien

  • Krisenintervention bei besonders hoher Belastung der Bereitschaftspflegefamilie (eine telefonische Bereitschaft wird durch die Praxis Erziehungshilfe gewährleistet)
  • Verbleib und Beruhigung des Kindes in der Bereitschaftspflegefamilie für die Dauer der Aufnahme
  • Klärung von Art und Umfang nachfolgender unterstützender Angebote für die Bereitschaftspflegefamilie, wie z.B. eine Abschlussreflexion nach Verabschiedung, Arbeitskreise zu bestimmten Themen.
  • Sicherstellen der sozialen Bezüge und Sicherstellen der Umsetzung von Fördermaßnahmen und medizinischer Versorgung.
  • Erhaltung der Bereitschaftspflegefamilie für aktuelle und nachfolgende Hilfen

 

Themen in der Beratung der Bereitschaftspflegefamilien:

  • Folgen frühkindlicher Traumatisierung
  • Folgen unsicherer Bindung
  • Übertragungen/Gegenübertragungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Beziehungsabbrüche
  • Mögliche Krise in der Bereitschaftspflegefamilie
  • Veränderung von Rollen in der Bereitschaftspflegefamilie
  • Veränderungen auf der Paarebene
  • Auswirkungen der Aufnahme eines Kindes auf die leibl. Kinder
  • Trauer/Abschied
  • Nähe/Distanz
  • Grenzen der eigenen Belastbarkeit etc.

Umsetzung

Die Beratung und Begleitung der Bereitschaftspflegefamilie können unterschiedlich umgesetzt werden. Einzelberatung, Familienberatung, Einzelarbeit mit dem Pflegekind, Beratung gemeinsam mit der Herkunftsfamilie etc. sind mögliche Umsetzungsformen.

Ziele der Beratung und Begleitung der Herkunftsfamilien

  • Reflexion der Inobhutnahme
  • Beratung und Begleitung der Kindeseltern bezüglich ihrer Aufträge/ Auflagen
  • Begleitung und Beratung bei Perspektiventwicklung

Begleitete Umgangskontakte

Je nach Bedarf (Alter des Kindes/ Entfernung der leiblichen Eltern etc.) finden die Kontakte zur Herkunftsfamilie in unterschiedlichen Rhythmen und in der Regel in den Räumlichkeiten der Praxis Erziehungshilfe statt. Die beratende Fachkraft kümmert sich, je nach Auftrag, um den Ablauf und die Organisation der Kontakte. Die Fachkraft bereitet alle Beteiligten entsprechend vor, begleitet den Umgang und reflektiert anschließend den Kontakt. Über den begleiteten Umgang wird ein gesonderter Kontaktvermerk in Protokollform geschrieben und zeitnah dem Jugendamt zugeschickt.

Berichterstattung / Hilfeplanung

Die eingesetzte Fachkraft erstellt einen ausführlichen Bericht für den Zweck der Perspektivklärung und Profilerstellung für eine geeignete Anschlussmaßnahme. Bei Bedarf werden auch Zwischenberichte erstellt. Die Fachkraft steht außerdem zum regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Jugendamt im Kontakt. Die Bearbeitung der im Hilfeplan formulierten Ziele und entsprechenden Verabredungen wird durch die Fachkraft sichergestellt.

Treffen, Fortbildung, Supervision

Es finden regelmäßig, alle 6-8 Wochen Gruppentreffen für die Bereitschaftspflegefamilien statt. Ziel dieser Gruppentreffen ist unter anderem der Erfahrungsaustausch zwischen den Bereitschaftspflegeeltern, persönliche Reflexion der Rolle als Bereitschaftspflegeeltern und Gespräche über aktuelle Freuden und Sorgen im Erziehungsalltag. Die Treffen werden von den zuständigen Mitarbeitern der Praxis Erziehungshilfe vorbereitet und moderiert. Themen wie der konstruktive Umgang mit der Herkunftsfamilie, Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Bindungstheorie, Erziehungsfragen, frühkindliche Traumatisierungen, Abschied nehmen etc. können diskutiert und bearbeitet werden.

Kooperation

Die Aufgabe der Praxis Erziehungshilfe ist es, zwischen der Herkunftsfamilie, der Bereitschaftspflegefamilie, dem ASD und allen am Hilfeprozess beteiligten Institutionen und Personen zu vermitteln. Hier wird eine hohe Kooperation aller Beteiligten vorausgesetzt, damit die Fachkraft den Prozess effektiv koordinieren kann.

Bereitschaftszeiten

Montags bis freitags, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist eine Aufnahme und Vermittlung der Kinder in die Bereitschaftspflegefamilien möglich.

Bitte wenden Sie sich telefonisch an unser Büro unter 02202/8627199 oder an die angesagte Mobilnummer. Ihre Anfrage wird dann weitergeleitet und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Kosten

Die Kosten orientieren sich an den individuellen Leistungsentgeltvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe pro Fachleistungsstunde. Sie setzten sich zusammen aus den im Monat durchschnittlich benötigten Fachleistungsstunden für die Begleitung der Bereitschaftspflege- und der Herkunftsfamilien.

Die Beratung der Bereitschaftspflegefamilien wird durch erfahrene Fachkräfte der Praxis Erziehungshilfe erbracht. Die Mitarbeiter/Innen sind pädagogische und psychologische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung, Kinderschutzfachkräfte und SAFE®-Mentoren. Die Gruppentreffen mit Supervisionsanteilen für Bereitschaftspflegeeltern werden von psychologischen Fachkräften vorbereitet und durchgeführt. Die Mitarbeiter/Innen erhalten regelmäßig externe Supervision, kollegiale Beratung und werden durch eine Fachaufsicht koordiniert und begleitet.