Integrationsassistenz / Schulbegleitung

§35a SGB VIII / §35a SGB VIII

Das Konzept der Integrationsassistenz richtet sich an Schüler (m/w) mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung, die zur Integration in einer Regelschule Unterstützung benötigen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus den Paragraphen: 53 SGB XII, 60SGB XII bzw. aus 35a SGB VIII.

 

Wir gewährleisten Integrationshilfe bei Schülern und Schülerinnen mit:

  • Verhaltensauffälligkeiten z.B. ADHS/ADS
  • (drohender) seelischer Behinderung
  • Autistischen Störungen (z.B. Asperger- und frühkindlicher Autismus)
  • Psychischen Störungen/Krankheitsbildern (z.B. Traumatisierung)
  • Sozial-emotionalen Problematiken
  • Entwicklungsverzögerungen

 

Die Integrationshelfer (m/w) der Praxis Erziehungshilfe verfügen über einen beruflichen Hintergrund als Dipl. Sozialpädagogen oder Dipl. Psychologen. Ihre Fachkompetenz beruht auf Berufserfahrung in den Bereichen der ambulanten Hilfe zur Erziehung, wie auch aus der Schulsozialarbeit, so dass sowohl die Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen wie auch die Zusammenführung der Systeme Familie und Schule optimal gewährleistet werden kann.

Ziele

  • Schülern (m/w) die Teilhabe am Unterricht, sowie am Schulleben zu ermöglichen
  • individuelle Schwierigkeiten objektiv messbar zu mindern
  • jedem Schüler eine, ihren Fähigkeiten angemessene, Schulbildung im Sinne des SGB IX sowie SGB XII zu gewährleisten

 

Inhalte der Schulbegleitung sind u. a.:

  • Begleitung und Unterstützung im Schulalltag, einschließlich Pausenbegleitung
  • Unterstützung bei der Entwicklung individueller Lernstrategien
  • Unterstützung bei der Anwendung individueller Kommunikationshilfen, wie beispielsweise Sprachcomputer
  • Erarbeitung, bzw. Stärkung der Sozialkompetenz im Kontakt mit Mitschülern und Lehrern
  • Psychische Hilfestellung und Abwendung von Gefahrensituationen
  • Kommunikator zwischen Eltern, Schule und Kind/Jugendlicher

 

Der Integrationshelfer begleitet den Schüler (m/w), je nach eruiertem Bedarf, in den Schulstunden, wie auch in den Pausenzeiten und bei Schulveranstaltungen. Er vermittelt zwischen den Anliegen der Familie und der Schule, um so eine optimale Zusammenarbeit für den Schüler (m/w) zu gewährleisten.

 

Kosten

Die Kosten orientieren sich an den individuellen Leistungsentgeltvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die pädagogischen und psychologischen Fachkräfte, die diese Hilfe leisten, haben mind. einen Fachhochschulabschluss. Darüber hinaus verfügen sie sowohl über Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch über Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen bzw. haben entsprechende Fortbildungen besucht.